Vor einer Hauptversammlung erhältst Du eine Mitteilung in Deinen Posteingang eingestellt, in der Du darüber informiert wirst, auf welchem Weg und bis wann Du uns einen Auftrag zur Eintragung Deines Bestands in das Aktienregister einer Gesellschaft zusenden kannst. Nach der Hauptversammlung wird die Eintragung wieder gelöscht.