Die Vorabpauschale unterliegt dem Steuerabzug von 25 % Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), wenn keine persönlichen Befreiungstatbestände, wie beispielsweise ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine gültige NV-Bescheinigung, vorliegen. Sie fließt valutarisch am ersten Arbeitstag im Jahr 2024 zu. Die Höhe der Vorabpauschale wird vom Datendienstprovider WM Datenservice ermittelt und der Baader Bank zur Verfügung gestellt. Anhand der ermittelten Vorabpauschale berechnet die Baader Bank Deine individuelle Steuerbelastung und verbucht diese auf Deinem Verrechnugskonto. Bitte sorge daher für ein ausreichendes Kontoguthaben, um mögliche Kontoüberziehungen und die gegebenenfalls daraus resultierenden Sollzinsbelastungen zu vermeiden.