Neukunden können unmittelbar nach erfolgter Legitimation bei der Post den Depotübertrag starten. Dieser wird veranlasst, sobald das Depot vollständig eröffnet wurde.
Bitte beachte folgende Punkte:
- Es können nur eigene Depots übertragen werden, der Übertrag von Depots mit abweichendem Depotinhaber (das gilt auch für Gemeinschaftsdepots) ist nicht möglich.
- Außerdem können nur Depots von Banken in Deutschland übertragen werden, die ausschließlich Wertpapiere beinhalten, die bei uns handelbar sind. Zertifikate und Optionsscheine sind generell ausgeschlossen.
- Gesperrte oder mit Sperrfrist versehene Wertpapiere sind ebenfalls nicht übertragbar. Dies gilt auch für Papiere, die mit einer vorläufigen, nicht an der Börse Gettex handelbaren ISIN, geführt werden. Beispiele für Wertpapiere, die nicht übertragen werden können, sind u.a. Aktien aus Beteiligungsprogrammen, Mitarbeiteraktien und Belegschaftsaktien. Diese Wertpapiere sind bei uns nicht handelbar.
- Es können nur ganze Anteile übertragen werden. Der Übertrag von Bruchstücken ist nicht möglich.
- Verlustverrechnungstöpfe können nur bei einem vollständigen Depotübertrag übertragen werden. Bei einem Teilübertrag ist eine Mitnahme der Verlustverrechnungstöpfe leider ausgeschlossen. Buchverluste von einzelnen Positionen werden durch den Übertrag der ursprünglichen Einstandskurse jedoch mitberücksichtigt.
- Bei einem vollständigen Depotübertrag mit Depotauflösung wird vorhandenes Guthaben auf das Verrechnungskonto überwiesen. Für eine schnellere Abwicklung empfehlen wir, die Überweisung selbstständig vorzunehmen.