Dividenden von US-Unternehmen werden für deutsche Anleger sowohl in den USA als auch in Deutschland steuerlich erfasst. Grundsätzlich unterliegen diese Dividenden in den USA einer Quellensteuer von 30%. Zusätzlich wird in Deutschland die Kapitalertragssteuer von 25%, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, auf diese Einkünfte erhoben.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen reduziert die US-amerikanische Quellensteuer auf Dividenden von 30% auf 15%.
Deutsche Anleger können von dieser Reduzierung profitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Baader Bank agiert als "qualified intermediary" und wendet automatisch den reduzierten Steuersatz von 15% für steuerpflichtige deutsche Kunden an.
Für Kunden, die diesen Status nicht automatisch genießen, ist das Einreichen des W-8BEN Formulars bei der Baader Bank erforderlich. Nach Prüfung dieses Formulars wird entschieden, ob die Abrechnung der Dividenden mit 30% oder dem reduzierten Satz von 15% erfolgt. Bei einer Abrechnung mit 30% kann der Anleger 15% der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen, was effektiv eine Doppelbesteuerung mindert.