Sollte das Verrechnungskonto überzogen sein (z.B. durch Belastung von Steuern aus Erträgen), bekommst Du eine Benachrichtigung mit der Bitte, das Konto wieder auszugleichen. Für den Zeitraum der Überziehung zahlst Du Überziehungszinsen in der im Preis- und Leistungsverzeichnis veröffentlichten Höhe.