Unsere depotführende Bank fragt Deinen Kirchensteuerstatus im Rahmen der Depoteröffnung beim Bundeszentralamt für Steuern an. Diese Daten werden dann automatisiert einmal pro Jahr aktualisiert. Dabei werden zu Beginn des vierten Quartals alle Daten abgerufen, die dann für das Folgejahr gelten. In der Aktualisierung sind regelmäßig Kirchenein- und - austritte, die bis zum Sommer erfolgt sind enthalten. Spätere Statusveränderungen sind dann erst in der Folgeaktualisierung, also für das übernächste Jahr, verfügbar.
In der Zwischenzeit ggf. zu viel gezahlte Kirchensteuer kannst Du ggf. im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Für Details hierzu und zur Bewertung Deiner persönlichen Situation wende Dich bitte an Dein Finanzamt oder Deinen steuerlichen Berater, da wir Dich in steuerlichen Dingen nicht beraten dürfen.
Unterjährig kann ein Kirchenaustritt nicht berücksichtigt werden, da es die frühere "Anlassabfrage" nicht mehr gibt. Die Kirchensteuermerkmale aller Kunden werden Anfang des vierten Quartals neu angefragt. Die dann von den Steuerbehörden an uns gemeldeten Daten werden ab dem nächsten 01.01. hinterlegt und gelten für alle Abrechnungen, die danach erfolgen.
Gezahlte Kirchensteuer für das laufende Jahr findest Du in Deiner Jahressteuerbescheinigung und kannst so zu viel entrichtete Kirchensteuer über Deine Steuererklärung wieder zurückfordern.