Liegen bei einem Verkauf keine Anscahffungsdaten vor, wird dieser nach der Pauschalwertmethode besteuert. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 30% des Verkaufserlöses. Auf diese Summe werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschag und ggf. eine fällige Kirchensteuer erhoben.
Werden die Anschaffungsdaten später noch nachgeliedert, erfolgt eine Korrektur der Besteuerung auf den tatsächlich realisierten Gewinn/Verlust.