Wenn es zu einem Fehler gekommen ist, der zu einer erheblichen Abweichung bei der Ausführung einer Order geführt hat, spricht man von einem Mistrade (wenn z.B. durch einen Eingabefehler die aufgegebene Order zu 1,00 € statt zu 10,00 € ausgeführt wurde).
Im Börsenhandel überwacht die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) laufend die Korrektheit (Marktgerechtigkeit) der Ausführungen, reklamiert evtl. Abweichungen und entscheidet abschließend auf Grundlage der Börsenordnung, wie mit der Order zu verfahren ist. Häufig erhalten wir eine sogn. Preisaufbesserung und Du musst nichts weiter tun.
Im außerbörslichen Handel gibt es keine Handelsüberwachungsstelle und keine Börsenordnung, daher greift dort die jeweilige Mistraderegelung, die Du unter dem Punkt "Baader Bank Formulare" hier findest: https://www.finanzen.net/zero/formulare/
Solltest Du einen Mistrade im außerbörslichen Handel erklären wollen, benötigen wir folgende Informationen von Dir:
- ISIN
- Stückzahl
- Handelspartner
- Ausführungszeitpunkt
- tatsächliche Ausführungskurs
- den Deiner Meinung nach korrekten Ausführungskurs.
Außerdem beachte bitte, dass Mistrades mit einer Frist von maximal 2 Stunden nach Ausführung erklärt werden müssen.