Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 01.01. des Jahres, für den er hinterlegt wird. Du erhältst mit der Hinterlegung bereits gezahlte Steuern auf realisierte Gewinne und Dividenden / Ausschüttungen des laufenden Jahres bis zur Höhe des eingereichten Freistellungsauftrags zurückerstattet.