Wende dich bei Fragen zu Steuerthemen bitte an Deinen Steuerberater. Grundsätzlich sind Kryptowerte von der Steuer befreit, wenn sie länger als 1 Jahr gehalten werden. Bei kürzerer Haltedauer sind Steuern im Rahmen der Einkommenssteuer zu deklarieren.
Dementsprechend stellen wir beim Handel mit Kryptos keine Steuerbescheinigung aus, da Krypto-Erträge (bzw. Verluste) steuerrechtlich nicht als Kapitaleinkünfte gelten, sondern als sonstige Einkünfte.
Dementsprechend stellen wir beim Handel mit Kryptos keine Steuerbescheinigung aus, da Krypto-Erträge (bzw. Verluste) steuerrechtlich nicht als Kapitaleinkünfte gelten, sondern als sonstige Einkünfte.