Wenn ein Kunde über uns Kryptowerte kaufen oder verkaufen möchte, erteilen wir nach Vollmachterteilung (gem. Art. 80 MiCAR) für den Kunden der Baader Bank AG als Kommissionär die entsprechenden Aufträge.
Das bedeutet, dass die Baader Bank AG beauftragt wird, diese Kryptowerte im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu erwerben bzw. zu veräußern. Die Baader Bank AG wird sich dann bemühen, über einen verfügbaren Handelsplatz die Kryptowerte zu erwerben bzw. zu veräußern. Diese Handelsplätze verfügen nicht über eine Markttiefe, wie an regulierten Märkten, an denen z.B. Kryptowerte auf Handelsplattformen nach Art. 76 MiCAR oder Wertpapiere an staatlich regulierten Börsen gehandelt werden. Bei der Ausführung berücksichtigt die Baader Bank die jeweiligen Konditionen der verfügbaren Handelsplätze, insbesondere den Gesamtpreis der jeweiligen Transaktion (Best-Execution Faktoren).
Wenn jedoch nur ein Handelsplatz verfügbar ist, wird die Transaktion an diesem Handelsplatz ausgeführt. Den Preis für die Transaktion in Kryptowerten bestimmt der Handelsplatz regelmäßig nach eigenem Ermessen.
Erläuterungen zu dem Preis bzw. dessen Zustandekommen finden sich gegebenenfalls auf der jeweiligen Webseite des Handelsplatzes.