Bitte prüfe immer zuerst, ob Dein Freistellungsauftrag bei einem anderen Baader Bank Depot (auf Deinen Namen oder den Namen des zweiten Antragstellers bei einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag) hinterlegt wurde. Wir erhalten in der Regel keine Information, wenn der Freistellungsauftrag in einem anderen Depot erfasst wurde. Dieser kann bei einem Verbund aber von allen zusammengehörenden Depots aus genutzt werden.
Für die Ablehnung eines Freistellungsauftrag kann es unterschiedliche Gründe geben. Die häufigsten sind:
- Die Hinterlegung eines Freistellungsauftrags ist nur für in Deutschland steuerpflichtige Personen möglich.
- Für die Hinterlegung eines Freistellungsauftrags benötigt die Baader Bank eine gültige TIN vom Antragsteller und gegebenenfalls der zweiten Person für die ein gemeinschaftlich eingereichter Freistellungsauftrag gilt. Fehlt eine TIN, kann der Freistellungsauftrag nicht hinterlegt werden.
- Die Reduktion eines Freistellungsauftrag ist nur bis zur bereits ausgeschöpften Summe möglich.
- Es liegt bereits ein Freistellungsauftrag bei der Baader Bank zu einem anderen Depot vor, der dem eingereichten Freistellungsauftrag widerspricht.