Verluste aus wertlos ausgebuchten Zertifikaten werden nicht automatisch im Verlustverrechnungstopf (VVT) berücksichtigt. Eine Einstellung in den VVT erfolgt nur, wenn für die Ausbuchung eine tatsächliche Gutschrift von mindestens 1 Cent erfolgt. Ohne eine solche Gutschrift werden die Verluste ausschließlich über die Jahressteuerbescheinigung berücksichtigt.