Ja, der bei der Ordererteilung angezeigte Preis ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein indikativ angezeigter Preis, der sich bis zur tatsächlichen Ausführung der Order ändern kann.
Die Baader Bank AG führt Aufträge in Kryptowerten außerhalb regulierter Handelsplattformen als Kommissionärin im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung aus. Diese sogenannten „Handelsplätze“ verfügen nicht über die Markttiefe regulierter Märkte, wie etwa staatlich regulierte Börsen oder Handelsplattformen nach Art. 76 MiCAR.
Kryptowerte im Sinne von Art. 1 Abs. 1 MiCAR stellen zudem eine junge und volatile Assetklasse dar, wodurch es zu stärkeren Kursschwankungen kommen kann.
Ein preislich unlimitierter Auftrag wird stets zum nächstverfügbaren Ausführungskurs („bestens“) am Handelsplatz ausgeführt. In Zeiten geringer Liquidität, starker Kursbewegungen oder technischer Einflüsse kann es daher zu einer Abweichung zwischen dem angezeigten und dem tatsächlichen Ausführungspreis kommen (sogenannte Slippage).
Das bedeutet:
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Beim Kauf kann der tatsächliche Preis höher liegen als der angezeigte, es wird mehr investiert als ursprünglich kalkuliert.
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Beim Verkauf kann der tatsächliche Preis niedriger liegen als der angezeigte, es wird ein geringerer Erlös erzielt als erwartet.
Insbesondere bei größeren Orders kann die absolute Differenz auch bei geringen prozentualen Abweichungen betragsmäßig relevant sein.