Beim Handel mit Kryptowerten wird die Baader Bank AG im Rahmen einer Kommissionsvereinbarung beauftragt, Käufe oder Verkäufe im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung durchzuführen. Grundlage dafür ist eine erteilte Vollmacht zur Erbringung der Dienstleistung „Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte“ gemäß Art. 80 MiCAR.
Die Baader Bank AG führt diese Aufträge außerhalb regulierter Handelsplattformen (im Sinne von Art. 76 MiCAR) aus – sogenannte „Handelsplätze“. Diese Handelsplätze sind nicht reguliert wie klassische Börsen und verfügen daher auch über keine Markttiefe vergleichbarer Märkte.
Die Ausführung erfolgt gemäß den Ausführungsgrundsätzen der Baader Bank AG, unter Berücksichtigung der Best-Execution-Faktoren wie Preis, Kosten, Geschwindigkeit und Ausführungswahrscheinlichkeit. Wenn mehrere Handelsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl anhand dieser Kriterien. Ist nur ein Handelsplatz verfügbar, wird der Auftrag dort ausgeführt.
Der Ausführungspreis wird in der Regel vom jeweiligen Handelsplatz nach eigenem Ermessen festgelegt. Weitere Informationen zum Preisbildungsmechanismus finden sich, sofern verfügbar, auf den jeweiligen Webseiten der Handelsplätze.