Bei Steuerfragen wende dich bitte an deine Steuerberatung. Grundsätzlich sind Kryptowerte von der Steuer befreit, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden. Bei kürzerer Haltedauer sind Steuern im Rahmen der Einkommensteuer zu deklarieren. Das Kaufdatum für die Haltefrist dokumentierst du selbst. Dabei gilt das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Kryptos gelten als zuerst verkauft.
Dementsprechend stellen wir beim Handel mit Kryptos keine Steuerbescheinigung aus, da Krypto-Erträge bzw. Verluste steuerrechtlich nicht als Kapitaleinkünfte gelten, sondern als sonstige Einkünfte.
Dementsprechend stellen wir beim Handel mit Kryptos keine Steuerbescheinigung aus, da Krypto-Erträge bzw. Verluste steuerrechtlich nicht als Kapitaleinkünfte gelten, sondern als sonstige Einkünfte.