Gesperrte oder mit Sperrfrist versehene Wertpapiere können nicht gehandelt werden. Dies gilt auch für Papiere, die mit einer vorläufigen, nicht an der Börse Gettex handelbaren ISIN, geführt werden. Beispiele für Wertpapiere, die nicht übertragen werden können, sind u. a. Aktien aus Beteiligungsprogrammen, Mitarbeiteraktien und Belegschaftsaktien. Man kann diese Aktien während der Sperrfrist weder kaufen noch verkaufen.
Sollte eine bestehende Position aufgrund einer Kapitalmaßnahme oder eines Depotübertrags gesperrt sein, muss der Abschluss der Maßnahme bzw. des Übertrags abgewartet werden.