Der Pflicht zur Ausführung bzw. dem Empfang von Echtzeit- bzw. Sofortüberweisungen unterliegen nur Konten, welche die Voraussetzungen des Zahlungskontos i. S. d. § 1 VII ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.
Ein Zahlungskonto im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) (§ 1 Abs. 17 ZAG) ist ein Konto, das aktiv für den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Gutschriften etc.) im täglichen Leben benutzt werden kann. Typische Beispiele sind Girokonten, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen.
Warum ist Dein Verrechnungskonto kein Zahlungskonto? Ein Verrechnungskonto dient typischerweise nur der Anlage bzw. dem Parken von Geldbeträgen. Es erfüllt nicht die Funktion eines Kontos für den täglichen Zahlungsverkehr, weil:
Warum ist Dein Verrechnungskonto kein Zahlungskonto? Ein Verrechnungskonto dient typischerweise nur der Anlage bzw. dem Parken von Geldbeträgen. Es erfüllt nicht die Funktion eines Kontos für den täglichen Zahlungsverkehr, weil:
- Du keine Zahlungen an Dritte leisten kann (keine Überweisungen oder Lastschriften),
- es üblicherweise nicht direkt für den Eingang von Gehalt oder regelmäßigen Zahlungen genutzt wird
- es mit Deinem Girokonto (Referenzkonto) verbunden ist: Umbuchungen erfolgen nur zwischen dem Referenzkonto und dem Verrechnungskonto.
Dein Verrechnungskonto ist somit kein „Zahlungskonto“ im Sinne des ZAG, sondern ein reines Anlagekonto.
Daher sind wir nicht verpflichtet, eingehende als auch ausgehende Echtzeitüberweisungen anzubieten.
Hinweis: Für eingehende Überweisungen bieten wir alternativ das Express Payment (bzw. Expressüberweisung) an. Wie genau das funktioniert, findest Du hier: https://support.finanzen-zero.net/hc/de/articles/35859100870301-Wie-erstelle-ich-eine-Express-Payment-%C3%9Cberweisung