Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 01.01. des Jahres, für den er hinterlegt wird. Mit dem Freistellungsauftrag erhältst du bereits gezahlte Steuern des laufenden Jahres zurückerstattet. Das gilt für realisierte Gewinne, Dividenden und Ausschüttungen bis zur Höhe deines Freistellungsauftrags.