Ein Verkauf am Wochenende wird steuerlich gesehen, wie ein Verkauf am Montag betrachtet. Die Verrechnung erfolgt wie gewohnt einen Tag später – also am Dienstag.
Ein Verkauf am Wochenende wird steuerlich gesehen, wie ein Verkauf am Montag betrachtet. Die Verrechnung erfolgt wie gewohnt einen Tag später – also am Dienstag.