Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen: Du verlierst erhaltene Förderungen und musst Steuern nachzahlen.
Ausnahme: Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (sog. Wohn-Riester-Nachfolger) – hier sind geförderte Entnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich.