Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren):
• Bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag
• Der Rest als Auszahlplan, mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
• Ab 85 Jahren: lebenslange Rente zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos
Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren):
• Bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag
• Der Rest als Auszahlplan, mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
• Ab 85 Jahren: lebenslange Rente zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos