Derivate (Zertifikate, Knock‑Outs, Optionsscheine)
Verluste aus Derivaten – einschließlich Totalverluste bei wertlosem Verfall/Ausbuchung – sind grundsätzlich voll mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar.
Gibt es bei Ausbuchung einen echten Restwert (nicht nur symbolisch), wird der Vorgang wie eine normale Veräußerung behandelt und der Verlust im üblichen Verlusttopf geführt.
Aktien
Verluste aus Aktienverkäufen bleiben im Aktien‑Verlusttopf und können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Das gilt auch für Totalverluste, also wertlose Ausbuchungen.
Nicht genutzte Aktienverluste werden in Folgejahre vorgetragen und dort mit künftigen Aktiengewinnen verrechnet.
Andere Wertpapiere (Fonds, ETFs, Anleihen etc.)
Verluste aus diesen Wertpapieren landen im allgemeinen Verlusttopf und sind mit Zinsen, Fonds‑, ETF‑, Zertifikate‑ und sonstigen Kapitaleinkünften verrechenbar.
Nicht verrechnete Verluste aus dem allgemeinen Verlusttopf können zeitlich unbegrenzt in spätere Jahre vorgetragen und dort gegen passende Gewinne genutzt werden.