Derivate (z. B. Knock-Outs, Optionsscheine etc.): Verluste aus wertlos ausgebuchten Zertifikaten werden nicht automatisch im Verlustverrechnungstopf (VVT) berücksichtigt. Eine Einstellung in den VVT erfolgt nur, wenn für die Ausbuchung eine tatsächliche Gutschrift von mindestens 1 Cent erfolgt.
Aktien/Fonds/ETFs: Verluste aus einer wertlosen Ausbuchung von Aktien, Fonds oder ETFs werden im Regelfall nicht automatisch in den VVT berücksichtigt, da hier keine Gegengutschrift erfolgt. Diese Verluste können bei der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden (ggf. in Kombination mit einer Verlustbescheinigung).