Dividenden von US-Unternehmen werden für deutsche Anleger sowohl in den USA als auch in Deutschland steuerlich erfasst. Grundsätzlich unterliegen diese Dividenden in den USA einer Quellensteuer von 30 %. Zusätzlich wird in Deutschland die Kapitalertragssteuer von 25 %, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, auf diese Einkünfte erhoben.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, kurz DBA. Dieses Abkommen reduziert die US-amerikanische Quellensteuer auf Dividenden von 30 % auf 15 %.
Deutsche Anleger können von dieser Reduzierung profitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Baader Bank agiert als „qualified intermediary“ und wendet automatisch den reduzierten Steuersatz von 15 % für steuerpflichtige deutsche Kunden an.
Für Kunden, die diesen Status nicht automatisch genießen, ist das Einreichen des W-8BEN Formulars bei der Baader Bank erforderlich. Nach Prüfung dieses Formulars wird entschieden, ob die Abrechnung der Dividenden mit 30 % oder dem reduzierten Satz von 15 % erfolgt. Bei einer Abrechnung mit 30 % kann der Anleger 15 % der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen, was effektiv eine Doppelbesteuerung mindert.