Meistens passiert das bei Aktien. Hier kann es sein, dass die Gesellschaft sich für eine Dividende nach § 27 Körperschaftsteuergesetz (KStG) entschieden hat.
In diesen Fällen wird bei der Ausschüttung zwar keine Steuer abgezogen, jedoch werden die Anschaffungskosten um den Ausschüttungsbetrag vermindert. Du findest Informationen dazu auch immer auf der zweiten Seite deiner Dividendenabrechnung.
Diese Steuerfreiheit bei der Gutschrift führt im Endeffekt zu einer nachgelagerten Versteuerung.
Die Ausschüttung aus dem Einlagekonto ist somit keine „Steuergeschenk-Dividende“, sondern steuerlich eine Kapitalrückzahlung, die die Anschaffungskosten der Aktie mindert und damit die Steuer nur in die Zukunft verschiebt.
Beispiel:
Du hast 10 Aktien für 1.000 Euro Aktien eines Unternehmens gekauft. Entsprechend sind deine steuerlichen Anschaffungskosten 1.000 Euro.
Jetzt schüttet die Gesellschaft pro Aktie 1 Euro nach § 27 aus. Da Du 10 Aktien hast, bekommst Du also 10 Euro gutgeschrieben.
Diese 10 Euro reduzieren deine Anschaffungskosten gleichermaßen, sodass nun 990 Euro hinterlegt sind.
Verkaufst du jetzt Deine Aktien wieder für 1.000 Euro, werden nur 990 Euro als Anschaffungskosten verrechnet. Du bezahlst also auf 10 Euro nachgelagert Steuern.
Bekannte Unternehmen mit dieser Dividende sind beispielsweise
- Deutsche Telekom AG
- Vonovia SE
- DHL Group (vormals Deutsche Post AG)
- Freenet AG
- LEG Immobilien SE.
Bitte beachte. Wie eine Gesellschaft Gelder ausschüttet, entscheidet die Hauptversammlung jedes Jahr aufs Neue. Es kann daher sein, dass in einem Jahr eine Dividende nach § 27 ausgeschüttet wird. Jene im nächsten Jahr dann nicht.