Als Neukundin oder Neukunde kannst du den Depotübertrag direkt nach deiner Legitimation starten, z. B. per POSTIDENT, Video oder eID. Dieser wird veranlasst, sobald das Depot vollständig eröffnet wurde.
Bitte beachte folgende Punkte:
- Es können nur eigene Depots übertragen werden, der Übertrag von Depots mit abweichender Depotinhaberin oder abweichendem Depotinhaber ist nicht möglich. Das gilt auch für Gemeinschaftsdepots.
- Außerdem können nur Depots von Banken in Deutschland übertragen werden, die ausschließlich Wertpapiere beinhalten, die bei uns handelbar sind. Zertifikate und Optionsscheine sind generell ausgeschlossen.
- Gesperrte oder mit Sperrfrist versehene Wertpapiere sind ebenfalls nicht übertragbar. Dies gilt auch für Papiere, die mit einer vorläufigen, nicht über gettex handelbaren ISIN geführt werden. Beispiele für Wertpapiere, die nicht übertragen werden können, sind u. a. Aktien aus Beteiligungsprogrammen und Belegschaftsaktien. Diese Wertpapiere sind bei uns nicht handelbar.
- Es können nur ganze Anteile übertragen werden. Der Übertrag von Bruchstücken ist nicht möglich.
- Verlustverrechnungstöpfe können nur bei einem vollständigen Depotübertrag übertragen werden. Bei einem Teilübertrag ist eine Mitnahme der Verlustverrechnungstöpfe ausgeschlossen. Buchverluste von einzelnen Positionen werden durch den Übertrag der ursprünglichen Einstandskurse jedoch mitberücksichtigt.
- Bei einem vollständigen Depotübertrag mit Depotauflösung wird vorhandenes Guthaben auf das Verrechnungskonto überwiesen. Für eine schnellere Abwicklung empfehlen wir, die Überweisung selbstständig vorzunehmen.