Wenn ein Kunde über uns Kryptowerte kaufen oder verkaufen möchte, erteilen wir
aufgrund der vom Kunden erteilten Vollmacht zur Erbringung der KryptowerteDienstleistung „Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte“ nach Art. 80 MiCAR der Baader Bank AG als Kommissionärin Aufträge, damit diese die Aufträgevon Kunden über Kryptowerte außerhalb einer Handelsplattform nach Art. 76 MiCAR ausführt. Das bedeutet, dass die Baader Bank AG beauftragt wird, diese Kryptowerte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden zu erwerben bzw. zu veräußern.
Die Baader Bank AG wird sich dann bemühen, die Aufträge über Kryptowerte der Kunden
außerhalb einer Handelsplattform (im Folgenden „Handelsplatz“) auszuführen. Im
Rahmen des Kryptohandels führt die Baader Bank AG die Aufträge zur Ausführung über
Kryptowerte gemäß den Ausführungsgrundsätzen der Baader Bank AG aus. Die Baader
Bank AG berücksichtigt dabei im Rahmen Ihrer Ausführungsgrundsätze, insbesondere
die Best-Execution Faktoren und berücksichtigt dabei die jeweiligen Konditionen der zur Verfügung stehenden Handelsplätze.
Wenn jedoch nur ein Handelsplatz verfügbar ist, wird die Transaktion an diesem
Handelsplatz ausgeführt. Der Preis für die Transaktion in Kryptowerten bestimmt der
Handelsplatz regelmäßig nach eigenem Ermessen Erläuterungen zu dem
Preisfeststellungsmechanismus finden sich gegebenfalls auf den jeweiligen Webseiten
der einzelnen Handelsplätze.