Ja, es handelt sich bei dem bei Ordererteilung angezeigten Preis nicht um garantierte Quotes oder Preise.
Die Baader Bank AG führt als Kommissionärin die Aufträge von Kryptowerten im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden außerhalb einer Handelsplattform aus „Handelsplatz“.
Diese Handelsplätze verfügen nicht über eine Markttiefe, wie an regulierten Märkten, an denen z. B. Kryptowerte auf Handelsplattformen nach Art. 76 MiCAR oder Wertpapiere an staatlich regulierten Börsen gehandelt werden. Bei den Kryptowerten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 MiCAR handelt es sich insbesondere um eine junge Assetklasse, die von stärkeren Kursbewegungen beeinflusst wird Ein preislich unlimitierter Auftrag des Kunden erfolgt aufgrund der Auftragsgrundsätze der Baader Bank AG stets zum nächsten am Handelsplatz verfügbaren Ausführungskurs „bestens“, sodass der Baader Bank AG erteilte Aufträge immer zum von Handelsplatz angebotenen nächstbesten Preis ausgeführt wird.
Dies bedeutet, dass insbesondere in Handelszeiträumen mit geringer oder eingeschränkter Liquidität oder starken Kursbewegungen oder aufgrund anderer Einflussfaktoren ein signifikanter Unterschied zwischen dem Kurs, der dem Kunden bei der Auftragserteilung angezeigt wird, und dem tatsächlichen Ausführungskurs liegen kann (sog. Slippage). Dies kann dazu führen, dass Kryptowerte zu einem höheren Preis gekauft werden, als dem indikativen Preis, mit der Folge, dass der Kunde einen höheren Geldbetrag für die gekauften Kryptowerte aufwenden muss als er bei Orderabgabe kalkuliert hat.
Umgekehrt kann dies auch dazu führen, dass bei dem Verkauf von Kryptowerten ein niedriger Preis erzielt wird als der indikative Preis, mit der Folge, dass der Kunde einen niedrigeren Geldbetrag für die verkauften Kryptowerte erhält als er bei Orderaufgabe kalkuliert hat. Gerade bei großen Orders des Kunden kann der absolute Betrag der Mehrkosten/bzw. Mindereinnahmen groß sein (auch bei niedrigen prozentualen Abweichungen des indikativen Preises zu dem Preis, zu den letztendlich ausgeführt wurde)