Um Dir weiterhin den Handel ohne Ordergebühren (zzgl. Spreads) zu garantieren, haben wir unser Gebührenmodell angepasst. Hintergrund dafür ist ein Verbot des Modells Payment-For-Order-Flow („PFOF“) nach Art. 39a MiFIR, das am 01.07. 2026 in Kraft tritt. Kurz gesagt, verbietet 39a MiFIR, dass Wertpapierfirmen Geld oder andere Vorteile dafür annehmen, Deine Aufträge an einen bestimmten Handelsplatz weiterzuleiten.
In Zukunft wird das Gebührenmodell wie folgt aussehen:
Wenn Du über ZERO Aktien, ETF, Fonds oder darauf bezogene Bezugsrechte handelst, steht unserem Partner DonauCapital Wertpapier GmbH für die erbrachten Dienstleistungen folgendes Vermittlungsentgelt zu: Vermittlung von Kauf- und Verkaufsaufträgen 7,50 Euro + 0,25 % vom Ordervolumen.
Damit Du in Summe nichts für die Order zahlst, wird Dir das Vermittlungsentgelt nur in Höhe der Differenz zwischen Bonifizierung und Abwicklungsentgelt (siehe Beispielrechnung) belastet und DCW stundet Dir bis zum Eingang der Zuwendungen von unseren Kooperationspartnern das übrige Vermittlungsentgelt, rechnet die erhaltenen Zuwendungen dann auf das übrige Vermittlungsentgelt an und verzichtet auf eine etwaige verbleibende Differenz (Rabatt).
Sollten die Bonifizierung und Zuwendungen von Dritten nicht ausreichen, um die Abwicklungskosten zu decken, zahlt DCW den fehlenden Betrag aus eigenen Mitteln. Spezifische Angaben zu den Zahlungen findest Du in der jeweiligen Ex-ante-Kosteninformation, die wir Dir vor jeder Order zur Verfügung stellen. Die finale Abrechnung der Zahlungen Dritter erhältst Du mit dem jährlichen Ex-post-Kostenreport.
Der Handel mit Derivaten, Sparplänen und Kryptos ist nicht von der Anpassung bzw. Zustimmung betroffen.
Beispielrechnung für den Kauf von Aktien im Wert von 10.000,00 Euro
| Kauf Kurswert | +10.000,00 Euro |
| Vermittlungsentgelt DCW | -2,10 Euro (Rest -> Stundung/Verzicht durch DCW) |
| Abwicklungsentgelt Baader Bank | -0,50 Euro |
| Bonifizierung Baader Bank | +2,60 Euro |
| Summe zu Deinen Lasten | -10.000,00 Euro |